Blanko-Indossament — Blanko Giro, Kurz Indossament; ⇡ Indossament, das nur aus der Unterschrift des ⇡ Indossanten besteht (Art. 13 II WG; Art. 16 II 1 SchG); ein solcher ⇡ Scheck und ⇡ Wechsel kann wie ein ⇡ Inhaberpapier übertragen werden (Blankoübergabe). Er wird… … Lexikon der Economics
blanko — blạn·ko Adv; mit der Unterschrift versehen, aber ohne Zeit oder Zahlenangaben o.Ä.: jemandem einen Scheck blanko ausstellen, geben || K : Blankoscheck … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
blanko — blạn|ko 〈Adv.〉 leer, nicht vollständig ausgefüllt (Formular, Scheck) [<ital. bianco „weiß, unbeschrieben“] * * * blạn|ko <Adv.> [zu ital. bianco, eigtl. = weiß, aus dem Germ., verw. mit ↑ blank]: a) (von Papier) unbedruckt, unliniiert; … Universal-Lexikon
Costa Rica — República de Costa Rica Republik Costa Rica … Deutsch Wikipedia
Erwin Fussenegger — Erwin Julius Fussenegger (* 5. Mai 1908 in Győr, Ungarn; † 4. März 1986 in Wien) war der erste Generaltruppeninspektor des Bundesheeres der Zweiten Republik Österreich. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1 Zweiter Weltkrieg … Deutsch Wikipedia
unterschreiben — signieren; unterzeichnen; abzeichnen; seinen Namen (für etwas) hergeben; mit seinem Namen (für etwas) werben; unter der Nennung des eigenen Namens unterstützen; (sich) zu etwas namentlich bekennen; ( … Universal-Lexikon
Orderpapier — Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können. Der Begriffsbestandteil „Order“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jemand den Auftrag zur Übertragung erteilt.… … Deutsch Wikipedia
Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… … Deutsch Wikipedia
Schriftform — ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Schriftstücke, Verträge oder Urkunden schriftlich abgefasst sein müssen sowie vom Aussteller und dessen Vertragspartner eigenhändig mit voller Namensunterschrift zu… … Deutsch Wikipedia
Deckung [1] — Deckung (franz. Couverture, Provision), im Handgl alles, was jemandem, der zum Vorteil eines andern eine Vermögensleistung gemacht hat oder machen soll, Sicherheit für den Ersatz des von ihm Aufgeopferten (D. als Sicherheit) oder diesen Ersatz… … Meyers Großes Konversations-Lexikon